Schiedsrichter Beobachtung

Für folgende Klassen der Bezirke Wiesbaden und Frankfurt ist die Schiedsrichterbeobachtung Pflicht:

Männer Bezirksoberliga

In der Spielklasse sind die Vereine verpflichtet, eine Beobachtung der Gespanne vorzunehmen. Sie sind auch verpflichtet eine Schiedsrichterbeobachtung vorzunehmen, wenn z. B. ein Einzelschiedsrichter oder ein Ersatzschiedsrichter das Spiel leitet. Die SR-Beobachtung ist in das SIS-Handball Informationssystem einzugeben. Die Einzelheiten zur Eingabe sind der Arbeitsanweisung zu entnehmen. Zum Eintragen der Beurteilung steht den Vereinen ein Zeitfenster von 10 Tagen zur Verfügung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Bestrafung durch den Bezirksschiedsrichterwart gem. SchO 17 i. In allen anderen Spielklassen kann eine Vereinsbeobachtung vorgenommen werden. Eine Eingabe ist besonders bei Spielen mit Gespannschiedsrichtern erwünscht. Diese kann auch innerhalb von 10 Tagen in SIS eingestellt werden und dient dem AK-Schiedsrichter zur Weiterbildung der Schiedsrichter.

Ansprechpartner für das Beobachterwesen

Informationen für Schiedsrichterbeobachter

Anweisung/Erklarung zum Beobachtungsbogen Anweisung/Erklarung zum Beobachtungsbogen 06.08.2022 | 689,0 KiB

Stand: 2016/2017

Beobachter Rückmeldebogen (Word-Datei) Beobachter Rückmeldebogen (Word-Datei) 06.08.2022 | 48,0 KiB

Für Schiedsrichter, die durch einen neutralen Beobachter beobachtet wurden, haben hier die Möglichkeit, eine Rückmeldung zu geben.